(Viersen, 09.05.2018) Wir haben uns in unserem Unternehmen gemeinsam mit unseren Kita-Leitungen bereits im Vorfeld der Diskussion um die Nutzungsänderung entschieden, keine Übernachtungen mehr in unseren Kitas durchzuführen. Parallel zu dieser Entscheidung kam die Vorgabe, dass eine Nutzungsänderung für jede Kita beantragt werden muss.
Entgegen der in der Öffentlichkeit geführten Diskussion, dass es nur um die Erfüllung baulicher Voraussetzungen geht und die sich für eine Fortführung der Übernachtungen um jeden Preis einsetzen, sieht unser Unternehmen vollkommen andere Kriterien, die gegen eine Übernachtung in der Kita sprechen.
Sicherlich gehört es zur Tradition in manchen Kitas, dass die Vorschulkinder zum Abschluss der Kindergartenzeit in der Kita übernachten. Für viele Kinder ist das natürlich ein großes Abenteuer, dass erste Mal, ohne die Eltern und da wo man sich sonst nur tagsüber aufhält, eine Nacht zu verbringen.
Aus elementarpädagogischer Sicht sollten sich Träger und Erzieherinnen fragen, welchen pädagogischen Wert eine solche Übernachtung hat. Denn nicht für alle Kinder ist es ein großes Abenteuer. Der Druck auf die Kinder, eine solche Nacht „zu überstehen“ ist hoch. Es gibt Kinder, die keine guten Erinnerungen an diese Abschlussveranstaltung zurück behalten. Entweder sie haben sich von vorn herein geweigert, ohne Eltern zu übernachten, oder sie bekommen Angst und Heimweh, so dass sie abgeholt werden müssen. Für diese Kinder ist das ein Misserfolg und bei weitem keine schöne Gemeinschaftsaktion. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich um Fünf- bis Sechsjährige handelt, die noch sehr viele feste Rituale benötigen, um eine ruhige Nacht zu verbringen. Und es gibt die Kinder, die nachts noch eine Windel benötigen.
In einer unserer Kitas haben sich die Kinder im Kinderparlament mehrheitlich gegen eine Übernachtung ausgesprochen. Aus Erfahrung wissen wir, fragt man die Kinder selber, kommen viele Ideen, wie eine Abschlussfeier gestaltet werden kann. Von tollen Tagesausflügen mit Picknick, einem Grillabend am Lagerfeuer mit anschließender Nachtwanderung oder einer mit den pastoralen Mitarbeitern organisierten Aktion „Pilgern mit Kindern“ ist der Ideenreichtum in unseren Kitas vielfältig. In die Planung ihrer persönlichen Entlassfeier werden die Vorschulkinder selbstverständlich mit einbezogen. Denn es ist ja ihr großer Tag!
In allen Stellungnahmen zum Thema Übernachtung in der Kita wird der Aspekt des massiven personellen Aufwandes außer Acht gelassen. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes erfolgt bei einer Übernachtung grundsätzlich nicht. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden sowie die erforderlichen Ruhezeiten werden nicht eingehalten.
Würde der Träger es gesetzeskonform durchführen wollen, müsste die Kita für diesen Tag geschlossen und ein Schichtdienst eingerichtet werden. Hinzu kommen Zeitzuschläge für den Nachtdienst. Für die geleisteten Über- bzw. Mehrarbeitsstunden ist zeitnah ein Freizeitausgleich zu gewähren. Dieses führt dazu, dass im Alltag weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen – zum Leidwesen der anderen Kinder und Familien.
Die erforderliche Nutzungsänderung spielt vor diesem Hintergrund für unser Unternehmen eine untergeordnete Rolle.
Hildegard Trosky-Michalek
Geschäftsführung Horizonte GmbH